BLOG · Finance Ausbilder · Lebensphase

Karenz-, Eltern-, Pflegezeit: Was passiert mit deiner Vorsorge?

Drei Auszeit-Modelle, drei verschiedene Folgen für gesetzliche Rente, bAV und private Verträge. So vermeidest du Lücken bei Karenz-, Eltern- und Pflegezeit.

Beratungssituation zu Vorsorge-Auswirkungen bei Eltern- und Pflegezeit

Karenz, Elternzeit und Pflegezeit sind die drei häufigsten Gründe für eine Erwerbspause. Jedes Modell hat eigene Spielregeln für gesetzliche Rente, bAV und private Verträge. Wer die Unterschiede früh kennt, schließt die Vorsorge-Lücken, bevor sie sich auftun.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kindererziehungszeiten werden für die ersten 3 Jahre pro Kind voll als Beitragsjahre in der GRV angerechnet. Pflegezeiten je nach Pflegegrad teilweise.
  • Karenzzeit (oft Wartezeit zwischen Job-Antritten) ist die problematischste Lücke, weil keine Anrechnung läuft.
  • bAV pausiert meist während der Auszeit, sollte aber freiwillig weitergeführt werden, sofern Liquidität es erlaubt.
  • Private Verträge (BU, Rürup, ETF-Sparplan) brauchen aktive Anpassung, sonst entstehen Beitragsrückstände oder Stornoeffekte.

Karenzzeit: die teuerste Form der Auszeit

Karenzzeit meint die Lücke zwischen zwei Anstellungen, etwa nach Kündigung und vor Neueinstieg. Steuerlich behandelt wie eine Phase ohne Erwerbseinkommen, mit kompletten Folgen.

VorsorgebausteinWas passiert
GRVkeine Beitragspflicht, keine Beitragszahlung, keine Rentenpunkte
bAV über Arbeitgeberendet mit Anstellungsende, Vertrag bleibt bestehen aber pausiert
BU-Versicherungläuft weiter, Beitragspflicht bleibt voll erhalten
Rürupläuft weiter, Beitragsanpassung möglich
ETF-Sparplanjederzeit pausierbar oder weiterführbar

Faustregel: Karenzzeit über 6 Monate als Vorsorge-Lücke einplanen. Wer mehr als ein Jahr aussetzt, sollte für die GRV freiwillige Beiträge prüfen (mindestens 100 Euro pro Monat reichen, um Rentenanwartschaft zu erhalten).

Mehr in Elternzeit und Teilzeit: Lücken in Rente und Versicherung.

Elternzeit: gut abgefederte Auszeit

Elternzeit hat als einzige der drei Auszeit-Formen eingebaute Vorsorge-Anrechnungen, die das Lücken-Risiko deutlich reduzieren.

In der gesetzlichen Rente werden für jedes ab 1992 geborene Kind 3 Jahre als Beitragsjahre angerechnet (Kindererziehungszeiten). Die Anrechnung erfolgt auf Basis des Durchschnittseinkommens, was bei jungen Eltern oft mehr Rentenpunkte bringt als die eigene Erwerbsphase. Vor 1992 geborene Kinder: 2,5 Jahre Anrechnung.

Bei der bAV ruht die Beitragspflicht des Arbeitgebers, aber freiwillige Eigenbeiträge sind oft möglich. Lohnt sich vor allem, wenn der Arbeitgeber-Zuschuss verloren ginge, falls die Police komplett gestoppt würde.

Die BU-Versicherung läuft normal weiter, der Beitrag muss aus Elterngeld oder anderen Mitteln gezahlt werden. Bei knapper Liquidität ist Beitragsfreistellung für bis zu 12 Monate möglich, ohne Risiko-Verlust.

Faustregel: Während Elternzeit BU und Risiko-LV weiterzahlen, ETF-Sparplan optional pausieren. Detail in Familie und Altersvorsorge mit Kindern.

Du willst deine Altersvorsorge strukturiert und transparent vergleichen?

Kostenloses Erstgespräch sichern

Pflegezeit: differenzierte Anrechnung

Pflege eines Angehörigen ist gesetzlich als Pflegezeit (bis 6 Monate) oder Familienpflegezeit (bis 24 Monate) geregelt. Die Auswirkungen auf die Vorsorge hängen vom Pflegegrad der gepflegten Person ab.

Pflegegrad der gepflegten PersonRentenanrechnung pro Jahr Pflege
2rund 27 Prozent des Durchschnittsentgelts
3rund 43 Prozent des Durchschnittsentgelts
4rund 70 Prozent des Durchschnittsentgelts
5rund 100 Prozent des Durchschnittsentgelts

Die Anrechnung läuft über die Pflegekasse. Voraussetzung: Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage, und keine parallele Vollzeit-Erwerbstätigkeit.

Bei der bAV gilt: Im Rahmen der Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz ruht die Beitragspflicht beider Seiten. Eigene Aufstockung ist meist möglich, aber selten sinnvoll, weil die Pflegephase typischerweise zeitlich begrenzt ist.

Private Verträge laufen normal weiter, BU-Beitrag bleibt Pflicht. Wer Pflegegeld bezieht (bei häuslicher Pflege), kann das oft für die BU-Beiträge nutzen.

Rechenbeispiel: 3 Jahre Elternzeit nach Berufseinstieg

Annahmen: 32-Jährige, vor Elternzeit 45.000 Euro Jahresbrutto, 3 Jahre komplette Elternzeit, dann Wiedereinstieg.

PostenAuswirkung
Rentenpunkte ohne Anrechnung3 × 0 Punkte = 0
Rentenpunkte mit Kindererziehungszeit (Durchschnittsentgelt)3 × 1 Punkt = 3
Rentenwert pro Monat ab Renteneintritt 67rund 110 Euro mehr
bAV-Pausierungrund 1.500 bis 2.500 Euro weniger Endkapital
BU-Beitrag in Elternzeitrund 800 bis 1.500 Euro aus Elterngeld zu finanzieren

Die Kindererziehungszeit allein bringt rund 110 Euro mehr Monatsrente, was über 20 Jahre Rentenbezug rund 26.000 Euro entspricht. Wer trotzdem bAV-Eigenbeiträge in der Elternzeit zahlt (Arbeitgeber-Zuschuss fällt weg), kann zusätzlich rund 30 bis 60 Euro mehr Monatsrente herausholen.

Vier Hebel zur Lücken-Reduktion

Egal welche Auszeit-Form, vier Stellschrauben sind bei jeder anwendbar.

  1. Freiwillige GRV-Beiträge in langen Karenzphasen. Mindestbeitrag 100,07 Euro pro Monat (2026), sichert Rentenanwartschaft und reduziert spätere Lücken.
  1. BU-Versicherung durchziehen. Auch bei knapper Liquidität nicht kündigen, lieber kurzzeitig beitragsfrei stellen. Der Schutz für später ist meist mehr wert als die kurzfristige Liquidität.
  1. ETF-Sparplan flexibel anpassen. Bei knapper Lage pausieren, später ohne Verlust wieder aufnehmen. Mehr in Berufseinsteiger und Altersvorsorge, die ersten drei Schritte.
  1. Rürup-Beiträge anpassen statt kündigen. Mindestbeitrag oft 50 Euro pro Monat, Sonderzahlungen nach der Pause möglich.

Stolperfallen bei jeder Auszeit-Form

Drei Punkte, die in der Beratungspraxis oft auffallen.

  1. „Mein Partner zahlt für mich" als Annahme. In Karenzphasen ohne eigene Beitragszahlung wachsen weder Rentenpunkte noch bAV. Die spätere Vermögensaufteilung bei Scheidung oder Tod kann zur bösen Überraschung werden.
  2. Kindererziehungszeiten falsch beantragt. Die Anrechnung erfolgt nicht automatisch, sondern muss bei der Rentenversicherung beantragt werden, oft mit Geburtsurkunde des Kindes. Versäumte Anträge bringen viele Jahre nach Kind-Geburt noch Diskussionen.
  3. BU-Beitrag im Dynamik-Wachstum vergessen. Wenn das Einkommen während Elternzeit dynamisch erhöht wird, läuft der Beitrag auch dann weiter. Bei knapper Lage Dynamik bewusst abschalten.

Zum Thema

Dieser Beitrag erklärt die Standardregelungen. Konkrete Anrechnungen, Beitragszeiten und Auswirkungen klären sich erst mit den eigenen Renten- und Vertragsunterlagen.

Mehr im Themenfeld Lebensphase

Themenüberblick: Rentenlücke berechnen: So ermittelst du deinen Bedarf

Quellen und weiterführende Informationen

Vertiefende, offiziell geprüfte Informationen zu den im Beitrag genannten Punkten, kuratiert für Vorsorge nach Lebensphase:

Unser Angebot: Finance Ausbilder – Kostenloses Erstgespräch zur ungebundenen Finanzberatung

Zurück zur Blogübersicht