
Rund um den Start der Rente tauchen immer dieselben Fragen zur Steuer und zur Auszahlung auf. Sieben davon, sachlich beantwortet, als Überblick zur Auszahlphase.
FAQ
Muss ich meine gesetzliche Rente versteuern?
Zum Teil ja. Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent der Rente versteuern, 16 Prozent bleiben dauerhaft steuerfrei. Tatsächlich Steuer zahlst du aber nur, wenn deine gesamten Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) liegen. Viele Rentner mit kleiner Rente zahlen deshalb keine oder wenig Steuer.
Wird meine private Rente genauso besteuert wie die gesetzliche?
Nein, meist milder. Bei einer privaten Rente aus der dritten Schicht wird nur der Ertragsanteil besteuert, nicht die volle Rente. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Die Grundlagen dazu stehen in Auszahlphase: die Grundlagen der Versteuerung.
Rente oder Kapital auf einen Schlag, was ist steuerlich besser?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die lebenslange Rente wird über den Ertragsanteil besteuert und sichert gegen ein langes Leben ab. Bei der Kapitalauszahlung kann das Halbeinkünfteverfahren greifen, dafür ist das Geld auf einmal verfügbar und muss selbst eingeteilt werden. Welche Variante passt, hängt von Steuer, Bedarf und Sicherheitswunsch ab.
Was ist das Halbeinkünfteverfahren?
Eine Steuerregel für Kapitalauszahlungen aus Verträgen ab 2005. Liegt die Laufzeit bei mindestens zwölf Jahren und erfolgt die Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr, wird nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Details erklärt das Glossar zu Halbeinkünften und Ertragsanteil.
Wie wird mein ETF-Depot in der Entnahme besteuert?
Auf die Kursgewinne beim Verkauf fällt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an, dazu Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Aktienfonds bleibt durch die Teilfreistellung ein Teil steuerfrei, und der jährliche Sparerpauschbetrag senkt die Last zusätzlich. Wie ein geordneter Entnahmeplan aussieht, steht in ETF-Entnahmeplan: Schritt für Schritt.
In welcher Reihenfolge sollte ich meine Töpfe entnehmen?
Eine feste Regel gibt es nicht, aber die Reihenfolge kann die Steuer beeinflussen. Oft ist es sinnvoll, Freibeträge wie den Sparerpauschbetrag jedes Jahr zu nutzen und die Entnahme über mehrere Töpfe zu verteilen. Das hängt stark von der persönlichen Lage ab und gehört durchgerechnet.
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Oft ja, aber nicht immer. Liegen die Einkünfte über dem Grundfreibetrag oder gibt es mehrere Einkunftsarten, verlangt das Finanzamt in der Regel eine Erklärung. Ob und in welcher Form, hängt vom Einzelfall ab und klärt der Steuerberater.
Zum Thema
- Auszahlphase: die Grundlagen der Versteuerung
- Glossar: Halbeinkünfte und Ertragsanteil
- ETF-Entnahmeplan: Schritt für Schritt
- Rentenlücke berechnen, so gehts
- Drei Schichten der Altersvorsorge: Fragen und Antworten
Diese Antworten sind eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Die konkrete Steuerlast in der Auszahlphase hängt von Vertrag, Einkünften und persönlicher Situation ab.
Du willst deine Altersvorsorge strukturiert und transparent vergleichen?
Kostenloses Erstgespräch sichern