
In der Auszahlphase wird nicht jedes Produkt gleich besteuert. Wie viel vom Ersparten am Ende netto bleibt, hängt davon ab, ob es sich um eine gesetzliche Rente, eine private Rente, eine Kapitalauszahlung oder ein ETF-Depot handelt. Dieser Überblick zeigt die Grundlagen je Form und verweist für die Details auf die vertiefenden Beiträge.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Steuer in der Auszahlphase hängt stark von der Art des Produkts ab.
- Die gesetzliche Rente und die Rürup-Rente werden nachgelagert besteuert, für Renteneintritt 2026 zu 84 Prozent.
- Bei einer privaten Rente wird nur der Ertragsanteil besteuert, dessen Höhe vom Alter bei Rentenbeginn abhängt.
- Eine Kapitalauszahlung kann bei langer Laufzeit vom Halbeinkünfteverfahren profitieren.
- Beim ETF-Depot greifen Abgeltungsteuer und Teilfreistellung.
Gesetzliche Rente und Rürup-Rente
Die gesetzliche Rente und die Rürup-Rente werden nachgelagert besteuert. Das bedeutet, die Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich begünstigt, dafür wird die Rente im Alter besteuert. Wer 2026 erstmals in Rente geht, muss 84 Prozent der Rente versteuern, die restlichen 16 Prozent bleiben als fester Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Dieser Anteil steigt für jeden späteren Jahrgang. Tatsächlich Steuer zahlt aber nur, wessen gesamte Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen, der 2026 bei 12.348 Euro liegt.
Private Rente aus der dritten Schicht
Bei einer privaten Rentenversicherung aus der dritten Schicht, die als lebenslange Rente ausgezahlt wird, ist die Besteuerung deutlich milder. Hier wird nur der Ertragsanteil besteuert, nicht die volle Rente. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn, bei Beginn mit 67 sind es zum Beispiel rund 17 Prozent. Nur dieser Anteil wird mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Was Ertragsanteil und Halbeinkünfte genau bedeuten, erklärt das Glossar zu Halbeinkünften und Ertragsanteil.
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Wird eine Lebens- oder Rentenversicherung der dritten Schicht nicht verrentet, sondern das Kapital auf einmal ausgezahlt, greift bei Verträgen ab 2005 eine besondere Regel. Liegt die Laufzeit bei mindestens zwölf Jahren und erfolgt die Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr, bei älteren Verträgen ab 60, wird nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Das ist das Halbeinkünfteverfahren. Sind die Bedingungen nicht erfüllt, wird der volle Ertrag besteuert. Wie das im Versicherungsmantel wirkt, steht in Versicherungsmantel, Halbeinkünfte und Entnahme.
ETF-Depot in der Entnahme
Ein ETF-Depot wird anders behandelt. Auf die Kursgewinne beim Verkauf fällt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Aktienfonds bleibt durch die Teilfreistellung ein Teil der Erträge steuerfrei. Zusätzlich gibt es den jährlichen Sparerpauschbetrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Die Begriffe rund um die Fondsbesteuerung erklärt das Glossar zu Quellensteuer, Thesaurierung und Vorabpauschale.
bAV und Riester
Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge und aus einem Riester-Vertrag werden in der Auszahlphase voll nachgelagert besteuert, die Auszahlung zählt also als steuerpflichtiges Einkommen. Die Details zur bAV in der Entnahme stehen in bAV-Entnahme: Fachwert und Steuer in der Auszahlphase.
Was das für die Planung heißt
Weil dieselbe Sparleistung je nach Verpackung unterschiedlich besteuert wird, lohnt es sich, in der Auszahlphase in Netto-Beträgen zu denken, nicht in Brutto. Auch die Reihenfolge, in der verschiedene Töpfe entnommen werden, kann die Steuerlast beeinflussen. Wie diese Bausteine zusammenspielen, fasst das FAQ zu den drei Schichten zusammen.
Zum Thema
- Glossar: Halbeinkünfte und Ertragsanteil
- Versicherungsmantel, Halbeinkünfte und Entnahme
- bAV-Entnahme: Fachwert und Steuer in der Auszahlphase
- ETF-Entnahmeplan: Schritt für Schritt
- Drei Schichten der Altersvorsorge: Fragen und Antworten
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Die konkrete Steuerlast hängt von Vertrag, Einkünften und persönlicher Situation ab und gehört in die Hand eines Steuerberaters.