
Wer über Jahre in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt und dabei von der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit auf den Beitrag profitiert, kennt oft nur diese Seite der Rechnung. Dass auf die Auszahlung im Rentenalter sowohl Steuern als auch volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen, ist vielen nicht bewusst. Diese nachgelagerte Belastung kann die tatsächliche Nettorente deutlich unter die erwarteten Zahlen drücken. Wer die Regeln kennt, kann früh Vorsorge treffen.
Das Wichtigste in Kürze
- bAV-Leistungen werden in der Auszahlphase vollständig nachgelagert besteuert. Sie gelten als sonstige Einkünfte und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
- Gesetzlich Krankenversicherte zahlen auf bAV-Leistungen den vollen Beitragssatz. Das sind Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen, derzeit rund 14 bis 15 Prozent plus Pflegeversicherung, ohne Arbeitgeberbeteiligung.
- Erst ab einem Freibetrag bleiben geringe Leistungen teilweise abgabenfrei. Für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gilt aktuell ein monatlicher Freibetrag von rund 176 Euro (Stand 2024); nur der darüber liegende Teil unterliegt dem vollen Beitrag.
Wie bAV-Leistungen in der Auszahlphase besteuert werden
Beiträge zur bAV werden in der Ansparphase aus dem Bruttogehalt entnommen und sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. In der Auszahlphase dreht sich dieses Prinzip um: Die gesamte Leistung, also Beiträge und aufgelaufene Erträge, wird als Einkommen behandelt und mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz belastet. Wer im Rentenalter 1.500 Euro monatlich aus der bAV erhält und einen Steuersatz von 22 Prozent hat, zahlt 330 Euro Steuern auf diese Leistung. Hinzu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Die Summe aus beiden Abzügen kann 35 bis 40 Prozent der Bruttoauszahlung ausmachen, abhängig von Steuersatz und Krankenkassenbeitrag.
Was Fachwert und Geldwert bei der bAV bedeuten
Besonders bei Direktzusagen und Unterstützungskassen tauchen die Begriffe Fachwert und Geldwert auf. Der Fachwert bezeichnet den versicherungsmathematisch berechneten Barwert der zugesagten Leistung, also den heutigen Gegenwert einer zukünftigen Rentenzahlung. Der Geldwert bezeichnet den tatsächlichen Auszahlungsbetrag in der Leistungsphase. Für dich als Arbeitnehmer ist der Geldwert die relevante Größe, denn er gibt an, was du monatlich oder einmalig erhältst. Beim Wechsel des Arbeitgebers oder bei Insolvenz des Arbeitgebers wird der Fachwert relevant, weil er die Grundlage für Übertragungen oder Sicherungsansprüche beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) bildet.
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Dieser Punkt überrascht viele: Gesetzlich Krankenversicherte zahlen auf bAV-Leistungen den vollen Beitragssatz, ohne Arbeitgeberbeteiligung. Bei einem kombinierten Beitragssatz von rund 15,5 bis 16 Prozent (inklusive Pflegeversicherung mit Kinderlosenzuschlag) bedeutet das bei einer monatlichen bAV-Rente von 500 Euro einen Abzug von rund 80 Euro allein für die Sozialversicherung, zusätzlich zur Einkommensteuer. Seit 2020 gilt zwar ein Freibetrag, der jedoch nur einen Teil der Leistungen schützt. Privatversicherte sind nicht betroffen, da sie keinen einkommensabhängigen Beitrag zahlen. Gerade in Berufen mit wechselnder Belastung und häufig gesetzlicher Versicherung lohnt es sich, die bAV-Auszahlung frühzeitig in die gesamte Rentenplanung einzurechnen, um keine unangenehmen Überraschungen beim Nettobetrag zu erleben.
Zum Thema
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FAQ
Welche Auszahlungsformen gibt es?
Lebenslange Rente (klassisch), Kapitalauszahlung (oft 30 % oder 100 % des Vertragsguthabens), Kombi aus Rente + Einmalzahlung sowie Auszahlplan über mehrere Jahre. Wahlrecht meist bei Rentenbeginn.
Wie wird die bAV-Rente besteuert?
Volle nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Plus Krankenversicherungsbeitrag (ca. 18 % bei freiwilligen Pflichtversicherten). Effektive Steuerlast oft 25–40 % je nach Gesamtrentenhöhe.
Wann lohnt sich die Kapitalauszahlung statt Rente?
Bei kurzer Lebenserwartung, hohen Steuersätzen im Auszahlungsjahr (Verteilung über fünf Jahre möglich – §34 EStG) oder konkretem Bedarf (Immobilienkauf, Schuldentilgung). Bei normalem Verlauf rechnet sich Rente meist über 20 Jahre.
Fazit
Die bAV-Entnahme ist vollständig nachgelagert besteuert und unterliegt für gesetzlich Versicherte dem vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag ohne Arbeitgeberanteil. Fachwert und Geldwert spielen beim Arbeitgeberwechsel und im Sicherungsfall eine Rolle. Wer diese Belastungen schon während der Ansparphase in der Planung berücksichtigt, hält realistische Erwartungen an die Nettorente und kann gezielt entscheiden, welche Bausteine seiner Altersvorsorge sinnvoll zusammenspielen.
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Quellen und weiterführende Informationen
Vertiefende, offiziell geprüfte Informationen zu den im Beitrag genannten Punkten, kuratiert für Rentenplanung & Lücke schließen:
- BMAS – Zusätzliche Altersvorsorge (bAV/Riester)
- BMF – Einkommensteuer (Steuerliche Behandlung)
- BetrAVG – Betriebsrentengesetz
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