
Bei einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenanrechte geteilt. Das nennt man Versorgungsausgleich. Für die betriebliche Altersvorsorge und die private Rente kommt es dabei auf einen Punkt an: ob das Anrecht auf eine lebenslange Rente oder auf eine Kapitalauszahlung gerichtet ist. Davon hängt ab, ob der Vertrag überhaupt in den Versorgungsausgleich fällt oder anders behandelt wird. Den allgemeinen Überblick liefert Versorgungsausgleich bei Scheidung: Rente und Vorsorge.
Das Wichtigste in Kürze
- Geteilt werden nur die Anrechte, die während der Ehe aufgebaut wurden.
- Die betriebliche Altersvorsorge fällt in der Regel in den Versorgungsausgleich.
- Bei der privaten Rente entscheidet, ob sie auf eine Rente oder auf Kapital gerichtet ist.
- Kapitallebensversicherungen laufen nicht über den Versorgungsausgleich, sondern über den Zugewinnausgleich.
Was der Versorgungsausgleich teilt
Der Versorgungsausgleich erfasst die Versorgungsanrechte, die beide Partner in der Ehezeit aufgebaut haben, und teilt sie hälftig. Maßgeblich ist nur der Teil, der zwischen Eheschließung und Zustellung des Scheidungsantrags entstanden ist. Was jemand vorher oder nachher aufbaut, bleibt außen vor. Erfasst werden die gesetzliche Rente, die Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungen und die betriebliche Altersvorsorge, dazu die geförderten privaten Anrechte aus Riester und Rürup.
Die betriebliche Altersvorsorge
Anrechte aus der betrieblichen Altersvorsorge fallen in den Versorgungsausgleich, weil sie auf eine spätere Versorgung gerichtet sind. Geteilt wird der Wert, der in der Ehezeit angespart wurde. In den meisten Fällen läuft das über die interne Teilung, bei der der Versorgungsträger für den anderen Partner ein eigenes Anrecht einrichtet. Wie die bAV grundsätzlich funktioniert, steht in Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber, Kosten, Steuern.
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Kostenloses Erstgespräch sichernDie private Rente: Rente oder Kapital entscheidet
Bei der privaten Altersvorsorge kommt es auf die Ausrichtung des Vertrags an. Eine private Rentenversicherung, die auf eine lebenslange Rente gerichtet ist, fällt in den Versorgungsausgleich und wird dort geteilt. Eine Kapitallebensversicherung dagegen, die auf eine einmalige Kapitalzahlung gerichtet ist, fällt nicht in den Versorgungsausgleich, sondern in den Zugewinnausgleich, bei dem das Vermögen insgesamt verglichen wird. Wurde bei einem Vertrag mit Kapitalwahlrecht das Kapital gewählt, wandert er ebenfalls in den Zugewinn. Was hinter dieser Rente-oder-Kapital-Frage steckt, steht in Kapitalauszahlung oder Verrentung: die Grundsatzfrage.
Interne und externe Teilung
Für die Teilung selbst gibt es zwei Wege. Bei der internen Teilung, dem Regelfall, richtet derselbe Versorgungsträger für den ausgleichsberechtigten Partner ein eigenes Anrecht ein und überträgt die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Anwartschaft. Bei der externen Teilung wird der Wert stattdessen zu einem anderen Versorgungsträger übertragen. Welcher Weg greift, hängt vom Vertrag und teils vom Wunsch des Berechtigten ab.
Was du tun kannst
- Alle Versorgungsanrechte auflisten, gesetzlich, betrieblich und privat.
- Je Vertrag klären, ob er auf Rente oder auf Kapital gerichtet ist.
- Den Ehezeitanteil bestimmen lassen, der geteilt wird.
- Die rechtlichen Fragen mit einem Fachanwalt für Familienrecht klären.
Wie sich die Bausteine der Vorsorge insgesamt einordnen, steht im Überblick Rentenlücke berechnen, so gehts.
Zum Thema
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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Wie der Versorgungsausgleich im Einzelfall abläuft, hängt von den konkreten Verträgen und der Ehezeit ab und gehört in die Hand eines Fachanwalts für Familienrecht.
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Quellen und weiterführende Informationen
Vertiefende, offiziell geprüfte Informationen zu den im Beitrag genannten Punkten, kuratiert für Rentenplanung & Lücke schließen:
- Deutsche Rentenversicherung – Rentenarten und Leistungen
- BMAS – Rente und Altersvorsorge
- Verbraucherzentrale – Altersvorsorge
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