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Kapitalauszahlung: Fragen zu Steuern und Fristen

Wie Fristen und die 12/62-Regel über die Steuer bei der Kapitalauszahlung entscheiden und wann Altverträge steuerfrei bleiben. Die häufigsten Fragen.

Steuern und Fristen bei der Kapitalauszahlung im Überblick

Bei der Kapitalauszahlung aus einer Renten- oder Lebensversicherung hängt die Steuer an zwei Fristen: der Laufzeit des Vertrags und dem Alter bei der Auszahlung. Fünf Fragen dazu, sachlich beantwortet. Wie sich die Auszahlung steuerlich möglichst günstig legen lässt, zeigt der Leitfaden Kapitalauszahlung steuerlich optimal gestalten.

FAQ

Wann muss ich mich zwischen Rente und Kapital entscheiden?

Wenn der Vertrag ein Kapitalwahlrecht hat, gibt es dafür eine Frist. Die Kapitalauszahlung statt der Rente muss meist einige Wochen bis Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn schriftlich beim Versicherer angefordert werden. Die genaue Frist steht in den Vertragsbedingungen. Wer sie verpasst, bekommt automatisch die laufende Rente. Die Abwägung dahinter behandelt Kapitalauszahlung oder Verrentung: die Grundsatzfrage.

Welche Fristen entscheiden über die Steuer?

Zwei: die Laufzeit und das Alter. Bei Verträgen ab 2012 gilt die 12/62-Regel. Ist der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen und erfolgt die Auszahlung frühestens mit 62 Jahren, wird nur die Hälfte des Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, das nennt man Halbeinkünfteverfahren. Bei Verträgen aus den Jahren 2005 bis 2011 liegt die Altersgrenze bei 60 Jahren. Sind die Fristen nicht erfüllt, ist der volle Gewinn steuerpflichtig.

Wie werden Verträge behandelt, die vor 2005 abgeschlossen wurden?

Oft steuerfrei. Wurde der Vertrag bis Ende 2004 abgeschlossen, mindestens zwölf Jahre gehalten, über mindestens fünf Jahre bespart und enthielt er einen ausreichenden Todesfallschutz, bleibt die Kapitalauszahlung in der Regel komplett steuerfrei. Das ist ein großer Vorteil vieler Altverträge und ein Grund, sie vor einer Kündigung genau zu prüfen.

Wie viel Steuer fällt bei einer fondsgebundenen Police an?

Bei einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung kommt zur 12/62-Regel eine Teilfreistellung hinzu. 15 Prozent des Gewinns bleiben steuerfrei, auf die restlichen 85 Prozent wird dann das Halbeinkünfteverfahren angewendet. Das kann die Steuer gegenüber einem reinen Depot senken. Was hinter dem Verfahren steckt, steht im Glossar zu Halbeinkünfteverfahren und Ertragsanteil.

Wer kümmert sich um die Steuer, und wann?

Der Versicherer meldet die Auszahlung ans Finanzamt und führt bei voll steuerpflichtigen Fällen die Abgeltungsteuer direkt ab. Das Halbeinkünfteverfahren dagegen wendet der Versicherer nicht automatisch an. Es wird selbst in der Einkommensteuererklärung für das Jahr der Auszahlung beantragt. Ein Steuerberater stellt sicher, dass die hälftige Besteuerung auch wirklich greift.

Zum Thema

Diese Antworten sind eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Welche Fristen und Steuerregeln für deinen Vertrag gelten, hängt vom Abschlussjahr und von den Bedingungen ab und gehört in die Hand eines Steuerberaters.

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