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Vorruhestand finanzieren: die erste Orientierung

Wie sich die Jahre zwischen Ausstieg aus dem Job und Rentenbeginn finanzieren lassen. Kapitalbedarf, Rentenabschläge, Entnahmereihenfolge und Steuer in der Übergangsphase im Überblick.

Beratungsgespräch zur Finanzierung des Vorruhestands

Früher aus dem Job aussteigen klingt gut, hat aber eine Lücke: Zwischen dem letzten Gehalt und dem ersten Rentenbescheid liegen oft Jahre, die komplett aus eigenem Kapital getragen werden müssen. Wer den Vorruhestand plant, rechnet zuerst diese Brücke durch, nicht die Rente danach.

Kurz gesagt

Den Vorruhestand finanzierst du in zwei Phasen: die Überbrückung bis zum Rentenbeginn und die Rente selbst. Die Überbrückung ist der teure Teil, weil in dieser Zeit kein Gehalt und noch keine gesetzliche Rente fließt. Wer die gesetzliche Rente vorzieht, zahlt dauerhaft 0,3 Prozent Abschlag pro Monat des früheren Beginns. Deshalb gilt: erst den Kapitalbedarf der Brücke berechnen, dann die Entnahmereihenfolge festlegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Brücke bis zum Rentenbeginn ist der Kern der Planung, nicht die Rente danach.
  • Vorgezogene gesetzliche Rente kostet 0,3 Prozent Abschlag pro vorgezogenem Monat, dauerhaft.
  • Die Entnahmereihenfolge entscheidet über Steuer und Langlebigkeit des Kapitals.
  • Flexible Töpfe wie ein ETF-Depot eignen sich besser für die Brücke als streng gebundene Verträge.

Die Brücke ist der teure Teil

Der häufigste Denkfehler ist, auf die Rentenhöhe zu schauen und die Jahre davor zu unterschätzen. Wer mit 60 aufhört und die Rente mit 67 bezieht, muss sieben Jahre ohne Gehalt und ohne gesetzliche Rente überbrücken. Bei 2.500 Euro Bedarf im Monat sind das rund 210.000 Euro allein für die Brücke, vor Steuern und vor Inflation.

Diese Summe steht am Anfang jeder seriösen Vorruhestandsplanung. Erst wenn sie steht, lohnt der Blick auf die Rente danach. Wie du deinen tatsächlichen Bedarf berechnest, steht in Rentenlücke berechnen, so gehts.

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Was die vorgezogene Rente kostet

Die gesetzliche Rente lässt sich vorziehen, je nach Jahrgang und Versicherungsjahren frühestens mit 63. Der Preis: 0,3 Prozent Abschlag für jeden Monat, den du früher startest, und dieser Abschlag bleibt dauerhaft. Wer die Rente drei Jahre früher bezieht, verliert also 10,8 Prozent, lebenslang.

Das ist nicht automatisch falsch. Manchmal ist der frühere Bezug sinnvoll, etwa wenn die Brücke sonst zu teuer wird. Aber es ist eine Entscheidung mit langer Wirkung, die durchgerechnet gehört, nicht aus dem Bauch getroffen.

Die Entnahmereihenfolge

In welcher Reihenfolge du deine Töpfe anzapfst, entscheidet über Steuer und darüber, wie lange das Kapital reicht. Eine bewährte Grundlogik:

  1. Zuerst frei verfügbares, flexibel besteuertes Kapital nutzen, etwa ein ETF-Depot, in dem nur Gewinne der Abgeltungsteuer unterliegen.
  2. Verträge mit Kapitalwahlrecht und günstiger Besteuerung gezielt einsetzen, etwa eine Police nach dem Halbeinkünfteverfahren. Mehr dazu im Glossar zu Halbeinkünfte und Ertragsanteil.
  3. Streng gebundene Rentenverträge und die gesetzliche Rente möglichst spät starten, damit Abschläge klein bleiben und die lebenslange Rente hoch.

Welche Töpfe zur Brücke passen

Für die Überbrückung zählt Flexibilität mehr als Förderung. Ein ETF-Depot lässt sich in beliebigen Raten entnehmen und passt sich an, wenn sich Pläne ändern. Streng gebundene Produkte wie eine Basisrente eignen sich dagegen kaum, weil sie erst als lebenslange Rente auszahlen und kein Kapital für die Brücke freigeben. Der grundsätzliche Vergleich der Anlageformen steht in ETF-Sparplan oder ETF-Police für die Rente.

Nächste Schritte

Der vollständige Ablauf mit Rechenwegen und Reihenfolge steht im Leitfaden Vorruhestand finanzieren. Für die erste Orientierung reichen drei Fragen: Wie viele Jahre muss die Brücke tragen? Wie hoch ist der Bedarf pro Monat? Und welche flexiblen Töpfe stehen dafür bereit?

Zum Thema

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung. Ob und wann sich ein Vorruhestand für dich rechnet, hängt von Jahrgang, Versicherungsjahren, Kapital und Steuersatz ab und klärt sich im Erstgespräch.

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