
Die Beamtenpension, amtlich Ruhegehalt, ist die Altersversorgung der Beamten. Sie tritt an die Stelle der gesetzlichen Rente und berechnet sich aus den letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der Dienstzeit. Versorgungsbezüge ist der Oberbegriff für die laufenden Zahlungen aus der Beamtenversorgung, das Beamten-Anrecht meint den Anspruch darauf.
Was ist das Ruhegehalt?
Das Ruhegehalt ist die monatliche Zahlung, die ein Beamter im Ruhestand erhält. Umgangssprachlich heißt es Pension. Es orientiert sich an den letzten Dienstbezügen und steigt mit jedem Dienstjahr. Je Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit erhöht sich der Ruhegehaltssatz um 1,79375 Prozent, bis zu einem Höchstsatz von 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Den Höchstsatz erreicht nur, wer rund 40 Jahre in Vollzeit gedient hat.
Was sind Versorgungsbezüge?
Versorgungsbezüge ist der amtliche Oberbegriff für die Leistungen der Beamtenversorgung. Dazu zählen neben dem Ruhegehalt für den Ruheständler auch das Witwen- und Waisengeld für Hinterbliebene. Wer von Versorgungsbezügen spricht, meint also das ganze System der Beamtenversorgung, nicht nur die eigene Pension.
Wie entsteht der Anspruch?
Ein Anspruch auf Ruhegehalt entsteht in der Regel erst nach einer Wartezeit von fünf Dienstjahren. Wird ein Beamter vorher dauerhaft dienstunfähig, ohne dass ein Dienstunfall die Ursache ist, besteht meist kein Anspruch, und er wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das ist eine wichtige Lücke, vor allem für Beamte auf Probe und junge Beamte.
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Der zentrale Unterschied: Beamte zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und bekommen dafür das Ruhegehalt. Angestellte zahlen Beiträge und erhalten die gesetzliche Rente. Das Ruhegehalt fällt anteilig meist höher aus als eine gesetzliche Rente, deckt aber ebenfalls nicht das volle letzte Einkommen ab. Wie sich diese Lücke schließen lässt, steht in Beamte und private Vorsorge: wann ein Zusatz sinnvoll ist.
Zum Thema
- Beamte und private Vorsorge: wann ein Zusatz sinnvoll ist
- Glossar: Versorgungswerk und Pflichtmitgliedschaft
- Gesetzliche Rente als Baustein neben bAV und privat
- Rentenlücke berechnen, so gehts
Diese Erklärung ist eine allgemeine Orientierung und keine Beratung. Die genaue Höhe des Ruhegehalts hängt von Dienstzeit, Besoldung und Landesrecht ab.
Quellen und weiterführende Informationen
Vertiefende, offiziell geprüfte Informationen zu den im Beitrag genannten Punkten, kuratiert für Berufsgruppen und Versorgungswerke:
- Deutsche Rentenversicherung – Rentenarten und Leistungen
- BMAS – Rente und Altersvorsorge
- Verbraucherzentrale – Altersvorsorge
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