GLOSSAR · Finance Ausbilder

Glossar: Erbschaftsteuer und Freibeträge

Die Erbschaftsteuer fällt erst über dem Freibetrag an. Wie hoch die Freibeträge je Verwandtschaft sind und wie die Steuerklassen wirken, kompakt erklärt.

Erbschaftsteuer und Freibeträge kompakt erklärt

Die Erbschaftsteuer ist die Steuer auf den Übergang von Vermögen im Todesfall. Sie fällt erst an, wenn der Wert des Erbes den persönlichen Freibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen und ist der wichtigste Hebel, um die Steuerlast einzuordnen.

Was ist die Erbschaftsteuer?

Erbt jemand Geld, Immobilien, Wertpapiere oder eine Versicherungsleistung, prüft das Finanzamt, ob dafür Steuer anfällt. Besteuert wird nicht das gesamte Erbe, sondern nur der Teil, der über dem Freibetrag der erbenden Person liegt. Bleibt das Erbe unter dem Freibetrag, fällt keine Steuer an. Jede erbende Person hat ihren eigenen Freibetrag, der pro Erbfall gilt.

Die Freibeträge nach Verwandtschaft

Verhältnis zum VerstorbenenFreibetrag
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner500.000 Euro
Kinder und Stiefkinder400.000 Euro
Enkel (in der Regel)200.000 Euro
Eltern und Großeltern (beim Erben)100.000 Euro
übrige Personen und Nichtverwandte20.000 Euro

Je näher die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag. Ehegatten und Kinder sind am stärksten geschützt, entferntere Verwandte und Nichtverwandte haben nur einen kleinen Freibetrag.

Steuerklassen und Steuersätze

Über den Freibetrag hinaus richtet sich der Steuersatz nach der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. Es gibt drei Klassen.

  • Steuerklasse I: Ehegatten, Kinder, Enkel und Eltern beim Erben. Niedrigste Sätze, von 7 bis 30 Prozent.
  • Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder. Sätze von 15 bis 43 Prozent.
  • Steuerklasse III: alle übrigen Personen und Nichtverwandte. Höchste Sätze, von 30 bis 50 Prozent.

Innerhalb jeder Klasse steigt der Satz mit dem Wert des Erbes. Dieselben Freibeträge und Steuerklassen gelten übrigens auch für Schenkungen zu Lebzeiten, die alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Wie sich das für die Vorsorge planen lässt, zeigt der Leitfaden Erbe vorbereiten mit Blick auf die Vorsorge.

Du willst deine Altersvorsorge strukturiert und transparent vergleichen?

Kostenloses Erstgespräch sichern

Zum Thema

Dieser Glossar-Eintrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Die genauen Steuerklassen, Steuersätze und Gestaltungsmöglichkeiten im Einzelfall gehören in die Hand eines Steuerberaters.

Quellen und weiterführende Informationen

Vertiefende, offiziell geprüfte Informationen zu den im Beitrag genannten Punkten, kuratiert für Rentenplanung & Lücke schließen:

Unser Angebot: Finance Ausbilder – Kostenloses Erstgespräch zur ungebundenen Finanzberatung

Zurück zur Blog-Übersicht