
Die Erbschaftsteuer ist die Steuer auf den Übergang von Vermögen im Todesfall. Sie fällt erst an, wenn der Wert des Erbes den persönlichen Freibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen und ist der wichtigste Hebel, um die Steuerlast einzuordnen.
Was ist die Erbschaftsteuer?
Erbt jemand Geld, Immobilien, Wertpapiere oder eine Versicherungsleistung, prüft das Finanzamt, ob dafür Steuer anfällt. Besteuert wird nicht das gesamte Erbe, sondern nur der Teil, der über dem Freibetrag der erbenden Person liegt. Bleibt das Erbe unter dem Freibetrag, fällt keine Steuer an. Jede erbende Person hat ihren eigenen Freibetrag, der pro Erbfall gilt.
Die Freibeträge nach Verwandtschaft
| Verhältnis zum Verstorbenen | Freibetrag |
|---|---|
| Ehegatten und eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro |
| Kinder und Stiefkinder | 400.000 Euro |
| Enkel (in der Regel) | 200.000 Euro |
| Eltern und Großeltern (beim Erben) | 100.000 Euro |
| übrige Personen und Nichtverwandte | 20.000 Euro |
Je näher die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag. Ehegatten und Kinder sind am stärksten geschützt, entferntere Verwandte und Nichtverwandte haben nur einen kleinen Freibetrag.
Steuerklassen und Steuersätze
Über den Freibetrag hinaus richtet sich der Steuersatz nach der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. Es gibt drei Klassen.
- Steuerklasse I: Ehegatten, Kinder, Enkel und Eltern beim Erben. Niedrigste Sätze, von 7 bis 30 Prozent.
- Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder. Sätze von 15 bis 43 Prozent.
- Steuerklasse III: alle übrigen Personen und Nichtverwandte. Höchste Sätze, von 30 bis 50 Prozent.
Innerhalb jeder Klasse steigt der Satz mit dem Wert des Erbes. Dieselben Freibeträge und Steuerklassen gelten übrigens auch für Schenkungen zu Lebzeiten, die alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Wie sich das für die Vorsorge planen lässt, zeigt der Leitfaden Erbe vorbereiten mit Blick auf die Vorsorge.
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Dieser Glossar-Eintrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Die genauen Steuerklassen, Steuersätze und Gestaltungsmöglichkeiten im Einzelfall gehören in die Hand eines Steuerberaters.
Quellen und weiterführende Informationen
Vertiefende, offiziell geprüfte Informationen zu den im Beitrag genannten Punkten, kuratiert für Rentenplanung & Lücke schließen:
- Deutsche Rentenversicherung – Rentenarten und Leistungen
- BMAS – Rente und Altersvorsorge
- Verbraucherzentrale – Altersvorsorge
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