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Erbschaftsteuer bei der Vorsorge: häufige Fragen

Wann bei geerbter Vorsorge Erbschaftsteuer anfällt, wie hoch der Freibetrag ist und ob die Lebensversicherung mitzählt. Die Grundzüge als Fragen und Antworten.

Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer bei der Vorsorge

Wird Altersvorsorge vererbt, taucht schnell die Frage nach der Erbschaftsteuer auf. Fünf Grundfragen dazu, sachlich beantwortet. Die genauen Freibeträge und Steuerklassen stehen im Glossar zur Erbschaftsteuer und den Freibeträgen.

FAQ

Wann fällt bei geerbter Vorsorge Erbschaftsteuer an?

Erst dann, wenn der Wert des gesamten Erbes den persönlichen Freibetrag der erbenden Person übersteigt. Bleibt das Erbe darunter, fällt keine Steuer an. Die geerbte Vorsorge zählt dabei zum übrigen Vermögen hinzu.

Wie hoch ist mein Freibetrag?

Das hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel in der Regel 200.000 Euro. Entferntere Verwandte und Nichtverwandte haben nur 20.000 Euro. Der Freibetrag gilt pro Person und pro Erbfall.

Zählt eine Lebensversicherung zur Erbschaftsteuer?

Ja. Eine Todesfallleistung aus einer Lebens- oder Rentenversicherung unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuer, auch wenn sie über ein Bezugsrecht direkt fließt. Die genannten Freibeträge gelten aber auch hier. Was von den Bausteinen im Todesfall übrig bleibt, zeigt Erbschaft und Altersvorsorge: was bleibt übrig?.

Muss der Bezugsberechtigte die Leistung versteuern?

Wer über ein Bezugsrecht eine Versicherungsleistung bekommt, muss sie erbschaftsteuerlich behandeln, so wie ein Erbe. Auch hier zählt der Freibetrag nach dem Verwandtschaftsgrad. Über die Vertragsgestaltung lässt sich die Behandlung teils beeinflussen, das ist ein Fall für den Steuerberater.

Wie lässt sich Erbschaftsteuer bei der Vorsorge senken?

Das wirksamste Mittel ist die Schenkung zu Lebzeiten. Die Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre erneut nutzen, wer früh beginnt, überträgt so mehr steuerfrei. Wie sich das planen lässt, steht im Leitfaden Erbe vorbereiten mit Blick auf die Vorsorge.

Zum Thema

Diese Antworten sind eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Wie die Erbschaftsteuer im Einzelfall greift und wie sich Verträge gestalten lassen, gehört in die Hand eines Steuerberaters.

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