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bAV-Glossar: Pensionskasse, Direktversicherung, Direktzusage

Drei Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge: Was unterscheidet Pensionskasse, Direktversicherung und Direktzusage in Steuer, Auszahlung und Pfändungsschutz?

bAV-Durchführungswege im Vertragsvergleich

Drei Begriffe, die in jeder bAV-Beratung fallen und unterschiedliche Folgen für Steuer, Auszahlung und Pfändungsschutz haben. Hier kompakt mit Praxis-Hinweis.

Pensionskasse

Eine rechtlich selbständige Versicherungseinrichtung, die ausschließlich bAV anbietet. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge ein, die Pensionskasse verwaltet das Vermögen. Steuerlich werden Beiträge bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2026 rund 7.392 Euro pro Jahr) lohnsteuer- und bis 4 Prozent sozialversicherungsfrei eingezahlt.

Auszahlung erfolgt typischerweise als lebenslange Rente, alternativ Kapitalauszahlung möglich. Die Rente wird voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Sozialabgaben werden vollständig fällig, was die Auszahlung im Vergleich zur Privatrente verschlechtert.

Vorteile: gesetzlich gesicherte Insolvenzschutz-Lösung, fester Rahmen. Nachteile: oft mittlere Renditen, weil konservativ angelegt.

Direktversicherung

Eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Vertragspartner ist eine ganz normale Versicherungsgesellschaft. Steuerlich identische Regelung wie Pensionskasse: 8 Prozent BBG steuerfrei, 4 Prozent sozialversicherungsfrei.

Auszahlung als lebenslange Rente oder als Einmalkapital. Bei Kapitalauszahlung wird die volle Summe besteuert, was steuerlich oft ungünstig wirkt.

Vorteile: viele Anbieter, oft mit Honorartarif-Option (Nettotarif) ohne Abschlussprovision. Nachteile: bei Jobwechsel oft kompliziert mitzunehmen. Mehr in bAV beim Jobwechsel.

Direktzusage (Pensionszusage)

Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer eine Rente direkt zu, ohne externe Versicherungsgesellschaft. Klassisch in größeren Konzernen oder bei Geschäftsführern (GGF). Steuerlich besonders attraktiv: keine Höchstgrenze, Beiträge sind beim Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzbar.

Auszahlung als lebenslange Rente. Vollumfänglich nachgelagert besteuert mit persönlichem Steuersatz. Pfändungsschutz ist hoch, weil die Rente erst im Auszahlungsfall entsteht.

Vorteile: hohe Steuerersparnis beim Arbeitgeber, attraktiv für Führungskräfte. Nachteile: Insolvenzrisiko des Arbeitgebers, Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sichert nur teilweise.

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In der Praxis

Drei Fragen vor jeder bAV-Entscheidung:

  1. Welcher Durchführungsweg ist verfügbar? Manche Arbeitgeber bieten nur einen, andere wählen lassen.
  2. Zahlt der Arbeitgeber mehr als die Pflicht-15 Prozent zu? Wenn ja, ist die bAV oft attraktiver als ein privater Sparplan. Mehr in Betriebliche Altersvorsorge, Arbeitgeber, Kosten, Steuern.
  3. Wie sieht das Bild bei Jobwechsel aus? Pensionskasse und Direktversicherung lassen sich oft übertragen, Direktzusage selten.

Wer schon eine bAV hat und sich unsicher ist, welcher Weg darunter steckt, schaut in den Versorgungs-Bescheid oder in das Versicherungs-Angebot. Dort steht der Begriff explizit.

Verwandte Begriffe

Quelle für Definitionen: BetrAVG (Betriebsrentengesetz), Einkommensteuergesetz §3 Nr. 63 und §6a EStG, BaFin-Merkblatt zur betrieblichen Altersversorgung. Eine konkrete Tarifbewertung ersetzt dieser Glossar-Eintrag nicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Vertiefende, offiziell geprüfte Informationen zu den im Beitrag genannten Punkten, kuratiert für Rentenplanung & Lücke schließen:

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