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BU-Glossar: Leistungsprüfung, Rückwirkung, Nachversicherung

Drei BU-Fachbegriffe, die im Leistungsfall zählen. Was sie bedeuten, wo sie im Vertrag stehen und woran du gute Klauseln erkennst.

BU-Vertragsklauseln zu Leistungsprüfung und Nachversicherung

Drei Begriffe, die in keinem BU-Verkaufsgespräch fallen, im Leistungsfall aber alles entscheiden. Hier kompakt mit Praxis-Hinweis.

Leistungsprüfung

Der Versicherer prüft im Schadensfall, ob du tatsächlich berufsunfähig im Sinne des Vertrags bist. Die Prüfung umfasst typischerweise:

  • Ärztliche Atteste deines Hausarztes und Fachärzte
  • Gutachten eines vom Versicherer beauftragten unabhängigen Arztes
  • Tätigkeitsbeschreibung deines bisherigen Berufs
  • Prüfung, ob du diesen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst

Wichtig: Es geht um deinen zuletzt ausgeübten Beruf, nicht um eine beliebige Tätigkeit. „Abstrakte Verweisung" auf einen anderen Beruf darf laut neuer BU-Tarife seit 2010 nicht mehr erfolgen. In alten Verträgen vor 2008 ist diese Klausel oft enthalten und kann teuer werden.

Rückwirkende Leistung

Wenn die Leistungsprüfung dauert, kommt die Frage: Bekomme ich für die Zeit der Prüfung rückwirkend Geld? Gute BU-Tarife sagen ja. Sie zahlen die BU-Rente rückwirkend ab dem Tag, an dem du den Antrag gestellt hast, oder sogar ab Beginn der nachgewiesenen Berufsunfähigkeit. In der Praxis bedeutet das oft 3 bis 12 Monate Nachzahlung, je nach Dauer der Prüfung.

In meiner Beratungspraxis hatte ein Mandant Anfang 40, Versicherungsbeginn 2012, Prüfdauer 9 Monate, rückwirkende Leistung über 13.500 Euro auf einen Schlag.

Nachversicherungsgarantie

Eine Klausel, die du beim Abschluss nicht spürst, aber 10 Jahre später entscheidet. Sie erlaubt dir, die garantierte BU-Rente bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Typische Anlässe:

  • Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Geburt eines Kindes
  • Berufseinstieg nach Studium
  • Gehaltssprung über einen festgelegten Schwellenwert
  • Hauskauf oder Kreditaufnahme

Wer mit 25 als Berufseinsteiger einen Tarif mit 1.000 Euro BU-Rente abschließt, kann später ohne Atteste auf 2.500 Euro erhöhen. Ohne diese Klausel wäre eine Erhöhung in einem späteren Leben mit Vorerkrankungen oft nicht mehr möglich.

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In der Praxis

Drei Fragen vor jedem BU-Abschluss:

  1. Steht im Vertrag „Verzicht auf abstrakte Verweisung"?
  2. Wird die Rente rückwirkend ab Antragstellung gezahlt?
  3. Welche Nachversicherungs-Anlässe sind anerkannt?

Wenn auch nur eine Antwort unklar bleibt, ist es nicht der richtige Tarif.

Verwandte Begriffe

Quelle für Definitionen: VVG §§172 ff., AVB-BU der BU-Versicherer, BaFin-Merkblatt zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine konkrete Tarifbewertung ersetzt dieser Glossar-Eintrag nicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Vertiefende, offiziell geprüfte Informationen zu den im Beitrag genannten Punkten, kuratiert für Rentenplanung & Lücke schließen:

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