
Drei Begriffe, die in keinem BU-Verkaufsgespräch fallen, im Leistungsfall aber alles entscheiden. Hier kompakt mit Praxis-Hinweis.
Leistungsprüfung
Der Versicherer prüft im Schadensfall, ob du tatsächlich berufsunfähig im Sinne des Vertrags bist. Die Prüfung umfasst typischerweise:
- Ärztliche Atteste deines Hausarztes und Fachärzte
- Gutachten eines vom Versicherer beauftragten unabhängigen Arztes
- Tätigkeitsbeschreibung deines bisherigen Berufs
- Prüfung, ob du diesen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst
Wichtig: Es geht um deinen zuletzt ausgeübten Beruf, nicht um eine beliebige Tätigkeit. „Abstrakte Verweisung" auf einen anderen Beruf darf laut neuer BU-Tarife seit 2010 nicht mehr erfolgen. In alten Verträgen vor 2008 ist diese Klausel oft enthalten und kann teuer werden.
Rückwirkende Leistung
Wenn die Leistungsprüfung dauert, kommt die Frage: Bekomme ich für die Zeit der Prüfung rückwirkend Geld? Gute BU-Tarife sagen ja. Sie zahlen die BU-Rente rückwirkend ab dem Tag, an dem du den Antrag gestellt hast, oder sogar ab Beginn der nachgewiesenen Berufsunfähigkeit. In der Praxis bedeutet das oft 3 bis 12 Monate Nachzahlung, je nach Dauer der Prüfung.
In meiner Beratungspraxis hatte ein Mandant Anfang 40, Versicherungsbeginn 2012, Prüfdauer 9 Monate, rückwirkende Leistung über 13.500 Euro auf einen Schlag.
Nachversicherungsgarantie
Eine Klausel, die du beim Abschluss nicht spürst, aber 10 Jahre später entscheidet. Sie erlaubt dir, die garantierte BU-Rente bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Typische Anlässe:
- Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft
- Geburt eines Kindes
- Berufseinstieg nach Studium
- Gehaltssprung über einen festgelegten Schwellenwert
- Hauskauf oder Kreditaufnahme
Wer mit 25 als Berufseinsteiger einen Tarif mit 1.000 Euro BU-Rente abschließt, kann später ohne Atteste auf 2.500 Euro erhöhen. Ohne diese Klausel wäre eine Erhöhung in einem späteren Leben mit Vorerkrankungen oft nicht mehr möglich.
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Drei Fragen vor jedem BU-Abschluss:
- Steht im Vertrag „Verzicht auf abstrakte Verweisung"?
- Wird die Rente rückwirkend ab Antragstellung gezahlt?
- Welche Nachversicherungs-Anlässe sind anerkannt?
Wenn auch nur eine Antwort unklar bleibt, ist es nicht der richtige Tarif.
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Quelle für Definitionen: VVG §§172 ff., AVB-BU der BU-Versicherer, BaFin-Merkblatt zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine konkrete Tarifbewertung ersetzt dieser Glossar-Eintrag nicht.
Quellen und weiterführende Informationen
Vertiefende, offiziell geprüfte Informationen zu den im Beitrag genannten Punkten, kuratiert für Rentenplanung & Lücke schließen:
- BaFin – Berufsunfähigkeitsversicherung
- VVG – Versicherungsvertragsgesetz
- Verbraucherzentrale – Altersvorsorge
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