
Das Halbeinkünfteverfahren lässt sich an einem konkreten Fall am besten verstehen. Wer einen Vertrag ab 2005 mindestens zwölf Jahre gehalten und sich das Kapital ab dem 62. Lebensjahr auszahlen lässt, versteuert nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz. Was das in Zahlen bedeutet, zeigt der folgende Beispielfall.
Das Wichtigste in Kürze
- Voraussetzung sind mindestens zwölf Jahre Laufzeit und eine Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr.
- Besteuert wird nur der Ertrag, also die Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen.
- Von diesem Ertrag zählt nur die Hälfte, und die zum persönlichen Steuersatz.
- Sind die Bedingungen nicht erfüllt, wird der volle Ertrag besteuert.
Die Voraussetzungen kurz
Das Verfahren gilt für Kapitalauszahlungen aus Renten- oder Lebensversicherungen der dritten Schicht, die ab 2005 abgeschlossen wurden. Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen: eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und eine Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr, bei älteren Verträgen ab 60. Was Halbeinkünfte und Ertragsanteil grundsätzlich bedeuten, erklärt das Glossar zu Halbeinkünften und Ertragsanteil.
Der Praxisfall
Angenommen, jemand hat über die Jahre insgesamt 60.000 Euro in einen Vertrag eingezahlt, der 2010 abgeschlossen wurde. Bei der Auszahlung 2026, im Alter von 65, stehen 100.000 Euro zur Verfügung. Beide Bedingungen sind erfüllt: Laufzeit über zwölf Jahre und Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr.
| Größe | Betrag |
|---|---|
| Eingezahlte Beiträge | 60.000 Euro |
| Kapital bei Auszahlung | 100.000 Euro |
| Steuerpflichtiger Ertrag | 40.000 Euro |
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Besteuert wird nicht die ganze Auszahlung, sondern nur der Ertrag von 40.000 Euro. Durch das Halbeinkünfteverfahren zählt davon nur die Hälfte, also 20.000 Euro. Dieser Betrag wird mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Nehmen wir für das Beispiel einen persönlichen Steuersatz von 30 Prozent an, dann ergibt sich:
- Ertrag: 40.000 Euro
- Steuerpflichtige Hälfte: 20.000 Euro
- Steuer bei 30 Prozent: 6.000 Euro
Die Steuer von 6.000 Euro entspricht 15 Prozent des Ertrags und nur 6 Prozent der gesamten Auszahlung. Der persönliche Steuersatz ist hier eine Annahme, der tatsächliche Satz hängt von den gesamten Einkünften im Auszahlungsjahr ab. Die Versicherung behält zunächst Kapitalertragsteuer ein, die Begünstigung wird über die Steuererklärung berücksichtigt.
Zum Vergleich: ohne die Begünstigung
Wären die Bedingungen nicht erfüllt, etwa bei Auszahlung mit 60 aus einem Vertrag von 2015, würde der volle Ertrag besteuert:
- Steuerpflichtiger Ertrag: 40.000 Euro
- Steuer bei 30 Prozent: 12.000 Euro
Die Steuer wäre also doppelt so hoch. Genau das ist der Wert der beiden Bedingungen.
Was der Fall zeigt
Das Halbeinkünfteverfahren kann die Steuer auf eine Kapitalauszahlung deutlich senken, aber nur, wenn Laufzeit und Alter stimmen. Wer kurz vor dem Erreichen der zwölf Jahre oder des Alters steht, sollte die Auszahlung nicht übereilen. Wie sich das im Versicherungsmantel gegenüber einem Depot verhält, steht in Versicherungsmantel, Halbeinkünfte und Entnahme und im Überblick Auszahlphase: die Grundlagen der Versteuerung.
Zum Thema
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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Die Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel, der konkrete Fall hängt von Vertrag, Einkünften und Steuersatz ab und gehört in die Hand eines Steuerberaters.
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Quellen und weiterführende Informationen
Vertiefende, offiziell geprüfte Informationen zu den im Beitrag genannten Punkten, kuratiert für Versicherungsmantel verstehen:
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- Verbraucherzentrale – Altersvorsorge
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