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Garantiezins in Altverträgen: häufige Fragen

Warum alte Verträge mit 3 bis 4 Prozent Garantiezins wertvoll sind, worauf der Zins gilt und was vor dem Kündigen zu bedenken ist. Die häufigsten Fragen.

Garantiezins in alten Verträgen prüfen

Viele alte Lebens- und Rentenversicherungen tragen einen Garantiezins, den es am Markt so nicht mehr gibt. Genau das macht solche Verträge oft wertvoller, als sie auf den ersten Blick wirken. Fünf Fragen dazu, sachlich beantwortet. Ob sich der Mantel überhaupt lohnt, ordnet der Beitrag Altersvorsorge im Versicherungsmantel: Lohnt es sich wirklich? ein.

FAQ

Was ist der Garantiezins?

Der Garantiezins, offiziell Höchstrechnungszins, ist der Zinssatz, den ein Versicherer auf den Sparanteil des Vertrags garantiert. Er gilt für die gesamte Laufzeit, festgelegt nach dem Jahr des Vertragsabschlusses. Neuere Verträge starten also mit einem niedrigeren garantierten Zins als ältere.

Wie hoch war der Garantiezins früher?

Deutlich höher als heute. Von 1994 bis 2000 lag er bei 4,0 Prozent und wurde danach Schritt für Schritt gesenkt, bis auf 0,25 Prozent in den Jahren 2022 bis 2024. Zum 1. Januar 2025 wurde er erstmals seit 1994 wieder angehoben, auf 1,0 Prozent. Wer einen Vertrag aus den 1990ern oder frühen 2000ern hat, trägt oft noch 3,5 oder 4 Prozent garantiert.

Warum sind alte Verträge mit hohem Garantiezins wertvoll?

Weil dieser Zins fest für die ganze Laufzeit gilt und am Markt nicht mehr zu bekommen ist. Ein garantierter Sockel von 3 oder 4 Prozent auf den Sparanteil ist ein Vorteil, den ein neuer Vertrag nicht bieten kann. Solche Verträge vorschnell zu kündigen, kann teuer sein.

Sollte ich einen Altvertrag mit hohem Garantiezins kündigen?

Nicht ohne genaue Prüfung. Der hohe garantierte Zins ist ein starkes Argument, den Vertrag zu behalten. Es kommt aber auf die Gesamtkonstellation an, also Kosten, Restlaufzeit und die eigene Lebenssituation. Was dabei zu bedenken ist, zeigt der Vergleich Bestandsversicherer: Tarifgenerationen im Vergleich.

Worauf gilt der Garantiezins eigentlich?

Nicht auf den vollen Beitrag, sondern auf den Sparanteil, also den Teil, der nach Abzug der Kosten und des Risikoanteils übrig bleibt. Deshalb ist der garantierte Zins nur ein Baustein der Bewertung, neben den Kosten und der Überschussbeteiligung. Mehr dazu im Glossar zu Rentenfaktor und garantiertem Rentenfaktor.

Zum Thema

Diese Antworten sind eine allgemeine Orientierung und keine Anlageberatung. Ob ein Altvertrag gehalten oder verändert werden sollte, hängt vom konkreten Tarif, den Kosten und deiner Situation ab und klärt sich im Erstgespräch.

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Quellen und weiterführende Informationen

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